Unsere Beratungslehrerin

Zuständige Beratungslehrerin der Egauschule: Frau Heike Drexler
Kontakt: Persönlich, per Email (heike.drexler@zsl-rsgd.de) oder über das Sekretariat anmelden.

In diesem Info- Flyer finden Sie weitere Information zur Beratung zusammengefasst:

Informationen zur Beratung an der Egauschule als Flyer (3,3 MiB)

Mit diesem Formular können Sie sich für die Beratung anmelden:

Anmeldungsformular für die Beratung (756,6 KiB)

Was bietet die schulische Beratung ?

Natürlich ist der erste Ansprechpartner in schulischen Fragen der/die KlassenlehrerIn, die Schulleitung oder der/die VertrauenslehrerIn einer Schule.

Sollten aber Probleme auftreten die sich in diesem Rahmen nicht lösen lassen, oder ein besonders vertraulicher Rahmen gesucht werden, so kann die Beratungslehrerin eine passender Ansprechpartnerin sein.

Die Beratungslehrer beraten Schüler, Eltern und Lehrer

  • in Fragen der Schullaufbahnwahl,
  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten,
  • bei Schulängsten,
  • bei Verhaltensproblemen,
  • bei Problemen der Schüler innerhalb des Klassenverbandes und Freundeskreises,
  • bei Störungen oder Konflikten innerhalb der Schule und Familie.

 

Einige Beispiele:

Schüler/innen nehmen den Beratungslehrer zum Beispiel in Anspruch:

  • wenn sich für sie zunächst unlösbar scheinende Schwierigkeiten mit Mitschülern wie auch mit Lehrern auftun,
  • wenn für schwierige persönliche Situationen keine Lösung in Sicht ist und sich dies auf den Schulalltag auswirkt,
  • wenn sie ein starker Leistungsabfall in der Schule beunruhigt und sie die Gründe nicht erkennen oder zur Zeit nicht verändern können.
  • ....

Eltern nehmen den Beratungslehrer zum Beispiel in Anspruch:

  • nach Gesprächen mit anderen Lehrern, der Schulleitung oder nach dem Elternsprechtag,
  • in angespannten familiären Situationen, die sich auf den Schulalltag auswirken könnten,
  • bei Unsicherheiten im Umgang mit ihren Kindern.
  • ....

Lehrer/innen nehmen den Beratungslehrer zum Beispiel in Anspruch:

  • wenn starke Verhaltensprobleme einzelner Schüler/innen oder Schülergruppen im Unterricht auftreten,
  • wenn Schüler/innen auffällig still sind oder die Leistungen nicht dem erkannten oder vermuteten Leistungsvermögen entsprechen,
  • wenn Schüler plötzliche Leistungsverschlechterungen zeigen.
  • ....

Was wird der Beratungslehrer im Regelfall tun?

Er wird sich als Erstes Zeit für ein ausgiebiges Gespräch mit dem Ratsuchenden nehmen.

Das Ziel dieses Gespräches ist es, gemeinsam mit dem Ratsuchenden dessen Probleme zu erfassen, die Ursachen zu erkennen und anschließend Wege für Lösungen zu finden die der Ratsuchende mit eigenen Kräften gehen kann.

Des Weiteren kann der Beratungslehrer bei Bedarf Testverfahren durchführen, um mögliche Problemursachen besser abklären zu können.  

Wenn sich im Gespräch ergibt, dass Probleme tiefere Ursachen haben, die im Rahmen der Beratung nicht gelöst werden können oder die Kompetenzen des Beratungslehrers übersteigen, kann der Beratungslehrer andere Hilfsangebote vermitteln.

Grundsätze der Beratung

  • Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht.
  • Der Beratungslehrer entscheidet selbst, ob er eine Beratung annehmen kann oder die Rat suchende Person weitervermitteln muss. Denn: Ein Beratungslehrer ist kein ausgebildeter Psychologe.
  • Der Ratsuchende, als auch der Beratungslehrer kann das Gespräch jederzeit beenden.
  • Die Inhalte des Beratungsgesprächs sind vertraulich. Der Beratungslehrer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur der Ratsuchende kann ihn von dieser Pflicht entbinden.
  • Der Beratungslehrer ist unabhängig und als Beratungslehrer nicht an die Anweisungen eines Schulleiters gebunden. Der Dienstvorgesetzte ist der jeweilige Schulpsychologe.
  • Der Beratungslehrer muss aber die Verantwortungsstruktur beachten. Aus diesem Grund handelt er nicht in Tätigkeitsbereichen des Schulleiters, oder der Klassenlehrer/innen.
  • Die Beratung liefert keine fertigen Rezepte, sondern erfordert die Mithilfe des Ratsuchenden bei der Lösung seiner Probleme.
  • Beratung erfolgt lieber früher als zu spät und ist kostenfrei.